Berufliche Schulen
Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) gliedert die beruflichen Schulen in folgende Schularten:
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Schulaufsicht:
Regierung von Oberfranken
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Fachoberschule
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Schulaufsicht: Ministerialbeauftragter von Nordbayern
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Berufsoberschule
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Die Schulaufsicht der Regierung von Oberfranken teilt sich in folgende Sachgebiete:
Die Fach- und Berufsoberschulen, die unter dem Begriff der "Beruflichen Oberschule" zusammengefasst sind, fallen in die Zuständigkeit des Ministerialbeauftragten von Nordbayern (http://www.mbnord.de).
Aufgabenbereichen der beiden Sachgebiete:
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Schulorte
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Fachrichtungen
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Berufe/Sprengel
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Fachmitarbeiter
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EU-Programme
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Schulentwicklung
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